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DAS KONZEPT
DER BEWERTUNGS- UND VERRECHNUNGSSTELLE IN SACHSEN

 

Zur kostendeckenden Finanzierung der BVS hat die Landesvereinigung entschieden, alle in Sachsen zu erbringenden Prüfleistungen, auch die nicht privat beauftragten, über die BVS abzuwickeln.

Dadurch gelingt es, die von den Prüfingenieuren zu erbringenden Bearbeitungspauschalen der BVS in Grenzen zu halten.

Zur rechtlichen Absicherung haben die Prüfingenieure die BVS schriftlich ermächtigt, in ihrem Namen die Prüfgebühren zu ermitteln und abzurechnen.

Richtschnur für die Tätigkeit der BVS ist die von der Bauministerkonferenz im Entwurf der “Musterverordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen” festgelegte Zielstellung, sich zur einheitlichen Vertragsgestaltung und Abrechnung einer gemeinsamen Abrechnungsstelle zu bedienen.

Grundlage für die Organisation der BVS sind die z.T. jahrelangen Erfahrungen der Bewertungs- und Verrechnungsstellen in anderen Bundesländern, wie Bayern, Baden-Württemberg und Brandenburg.