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BEWERTUNGS- UND VERRECHNUNGSSTELLE
DER PRÜFINGENIEURE FÜR BAUTECHNIK IN SACHSEN 

 

Seit der Änderung der Sächsischen Bauordnung im Dezember 2001 wird der Prüfingenieur nur noch bei Sonderbauten von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beauftragt.

Bei den übrigen prüfpflichtigen Bauvorhaben hat der Bauherr selbst den Prüfingenieur mit der hoheitlichen Prüfung der Nachweise der Standsicherheit und des Brandschutzes sowie mit der stichprobenartigen Bauüberwachung zu beauftragen.

Um bei der privaten Beauftragung die notwendige Unabhängigkeit zu erhalten und eine eventuelle Einflussnahme des unternehmerisch tätigen Bauherrn auf das Prüfergebnis zu vermeiden, hat die Landesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik im Frühjahr 2002 beschlossen, eine Bewertungs- und Verrechnungsstelle ( BVS ) einzurichten.