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DIE ARBEITSWEISE DER BVS
ERMITTLUNG UND ABRECHNUNG DER PRÜFGEBÜHREN

 

Das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Prüfingenieur kommt wie bisher direkt zwischen diesen Partnern zu Stande. Die BVS nimmt darauf keinen Einfluss.

Mitteilungen über vorraussichtliche Prüfgebühren an den Auftraggeber erfolgen ausschließlich über die BVS.

Die Rechnungslegung für die Prüfleistung wird namens des Prüfingenieurs durch die BVS vorgenommen. Die BVS führt für jeden Prüfingenieur ein eigenes Unterkonto, von dem aus die Überweisung der eingegangenen Prüfgebühren auf das Konto des Prüfingenieurs erfolgt.

Die Kommunikation zwischen Prüfingenieur und BVS erfolgt weitgehend auf der Basis eines modernen Online-Datenbank-Systems. Durch klar definierte Zugriffsrechte ist der notwendige Datenschutz gewährleistet.

IM EINZELNEN FÜHRT DIE BVS FOLGENDE AUFGABEN DURCH:

  • unabhängige Ermittlung des Bruttorauminhaltes der Gebäude und baulichen Anlagen gemäß Sächsischem Kostenverzeichnis an Hand der maßgebenen Entwurfszeichnungen.
  • Ermittlung der normativen Rohbausummen bzw. Herstellungkosten.
  • unabhängige Einstufung des Bauwerkes in Bauwerksklassen an Hand des Schwierigkeitsgrades der Tragkonstruktion.
  • Ermittlung der vorraussichtlichen Prüfgebühren.
  • Beantwortung von Anfragen zur Höhe der vorraussichtlichen Prüfgebühren.
  • Rechnungslegung für die Prüfgebühren im Namen des Prüfingenieurs einschließlich erforderlichenfalls der Mahnungen.