GESETZLICHE GRUNDLAGEN
FÜR DAS BUNDESLAND SACHSEN
für die Prüfung der Standsicherheit einschließlich der zugehörigen Ausführungszeichnungen, der Nachweise der Feuerwiderstandsklasse der tragenden Bauteile, sowie die anteilig jeweils zugeordnete Bauüberwachung und Bauzustandsbesichtigung und für die Prüfung des vorbeugenden baulichen Brandschutzes.
Informationsschrift zur Prüfpflicht von Standsicherheits- und Brandschutznachweisen

Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), die zuletzt durch das Gesetz vom 1. Juni 2022 (SächsGVBl. S. 366) geändert worden ist.
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Durchführungsverordnung zur SächsBO vom 2. September 2004 (SächsGVBl. S. 427), die zuletzt durch Artikel 7 der Verordnung vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517) geändert worden ist.
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Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis vom 16. August 2021 (SächsGVBl. S. 898)
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Bekanntmachung des sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über die Tabelle der durchschnittlichen Rohbauwerte vom 2. März 2023
(SächsABl. Nr. 11/2023 vom 16. März 2023, S. 391).
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Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über den Stundensatz zur Gebührenberechnung der Prüfingenieure und Prüfämter sowie zur Honorarberechnung der Prüfsachverständigen vom 9. November 2022
(SächsABl. Nr. 47/2022 vom 24. November 2022, S. 1357)
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Verordnung über die Anforderungen an Antragsunterlagen für wasserrechtliche Zulassungsverfahren und die bautechnische Prüfung von wasserwirtschaftlichen Anlagen - WrWBauPrüfVO
vom 14. März 2019 (SächsGVBl. S. 219)
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Änderung der Verordnung über die bautechnische Prüfung baulicher Anlagen in öffentlichen Straßen (StrPrüfVO) vom 02.03.2012
(Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 5/2012 vom 15.03.2012)
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Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Verordnung über die bautechnische Prüfung baulicher Anlagen in öffentlichen Straßen.
(VwVStrPrüfVO) Vom 13. Dezember 2011 (Sächsisches Amtsblatt Nr. 5 vom 02. Februar 2012)
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Sächsisches Verwaltungskostengesetz - SächsVwKG vom 5. April 2019 (Sächs. GVBl. S.245)
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