GEBÜHRENKALKULATION
DER ANRECHENBAREN ROHBAUSUMMEN
Grundlage für die Berechnung der Prüfgebühren ist die Ermittlung der anrechenbaren Rohbausumme des Bauvorhabens. Diese Rohbausumme ist nicht identisch mit der Kostenermittlung des Architekten oder dem Ergebnis einer Ausschreibung, sondern repräsentiert einen Wert, der es dem Prüfingenieur gestattet, als hoheitlich Beliehenem, kostendeckend zu arbeiten.
DIESE ANRECHENBARE ROHBAUSUMME WIRD ERMITTELT AUS
dem Bruttorauminhalt (BRI) multipliziert mit dem normativen Rohbauwert (RBW) je nach Gebäudeart. Diese Tabelle wird jährlich angepasst und vom Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung per Amtsblatt veröffentlicht.
Je nach Bauwerksklasse (BWKl), die die Kompliziertheit des Bauwerkes beschreibt, wird über die Gebührentafel die Grundgebühr ermittelt. Im jeweils gültigen Sächsischen Kostenverzeichnis sind unter Tarifstelle 17 die Gebührenanteile für die einzelnen Teilleistungen der Prüfung aufgelistet.
Führt diese Ermittlung zu einer nicht auskömmlichen Gebühr, so ist die Berechnung nach Zeitaufwand mit dem per Sächsischem Kostenverzeichnis festgelegten Bruttostundensatz durchzuführen.