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DIE ARBEITSWEISE DER BVS
Das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Prüfingenieur kommt wie bisher direkt zwischen diesen Partnern zu Stande. Die BVS nimmt darauf keinen Einfluss. Mitteilungen über voraussichtliche Prüfgebühren an den Auftraggeber erfolgen ausschließlich über die BVS. Die Rechnungslegung für die Prüfleistung wird namens des Prüfingenieurs durch die BVS vorgenommen. Die BVS führt für jeden Prüfingenieur ein eigenes Unterkonto, von dem aus die Überweisung der eingegangenen Prüfgebühren auf das Konto des Prüfingenieurs erfolgt. Die Kommunikation zwischen Prüfingenieur und BVS erfolgt weitgehend auf der Basis eines modernen Online-Datenbank-Systems. Durch klar definierte Zugriffsrechte ist der notwendige Datenschutz gewährleistet. IM EINZELNEN FÜHRT DIE BVS FOLGENDE AUFGABEN DURCH:
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